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Winterdienst Hamburg für Hausverwaltungen und Gewerbeobjekte

Streuen mit Splitt bei Glätte Hamburg
Winterdienst Hamburg geräumter Gehweg vor Mehrfamilienhaus

Winterdienst Hamburg für Hausverwaltungen und Gewerbeobjekte
 
Rundum-Service für Ihr Objekt

Reinzeit Gebäudeservice übernimmt den Winterdienst für Wohnanlagen, Bürogebäude und Gewerbeobjekte in Hamburg und Norderstedt – von der Räumung der Gehwege über das Streuen bei Glätte bis zur Dokumentation jedes Einsatzes. Saison: 1. November bis 31. März, feste Monatspauschale ohne Einsatzabrechnung.

Als inhabergeführter Betrieb mit festem Stammpersonal wissen Sie, wer morgens um sechs vor Ihrem Objekt steht – und Sie haben einen Ansprechpartner, der ans Telefon geht.

Wer muss in Hamburg den Gehweg räumen?

In Hamburg sind die Anlieger für den Winterdienst auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück zuständig, geregelt im Hamburgischen Wegegesetz. Gehwege müssen werktags bis 8:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr geräumt sein, auf mindestens einem Meter Breite, Treppen vollständig. Eigentümer und Hausverwaltungen können diese Pflicht nach § 34 HWG auf einen Fachbetrieb übertragen.

Welches Streumittel ist in Hamburg erlaubt?

Erlaubt sind ausschließlich abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Streusalz ist auf Gehwegen aus Umweltschutzgründen verboten, Ausnahmen gelten nur für Treppen, Rampen und Eisregen. Reinzeit arbeitet grundsätzlich mit Splitt und übernimmt im Frühjahr auch die Kehrung der Streumittelreste.
 
Was kostet Winterdienst in Hamburg pro Monat?

Abgerechnet wird als Saisonpauschale über fünf Monate, abhängig von der zu räumenden Fläche, der Zahl der Zugänge und Treppen sowie der Erreichbarkeit des Objekts. Reinzeit erstellt nach einer kostenlosen Begehung eine feste Monatspauschale inklusive Streugut – ohne Nachberechnung nach Schneefall.
 
Kann Winterdienst auf die Mieter umgelegt werden?

Ja. Winterdienstkosten zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Für Hausverwaltungen ist die Beauftragung eines Fachbetriebs damit in der Regel kostenneutral – und die Haftung bei Glätteunfällen geht auf den Dienstleister über.
Diese Information ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was passiert bei Schneefall in der Nacht?

Reinzeit prüft die Wetterlage täglich und rückt bei Schneefall oder Glätte so aus, dass die gesetzlichen Räumzeiten eingehalten werden. Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Foto dokumentiert. Im Streitfall ist genau das der Nachweis, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
Mehr dazu im Ratgeber:
Verkehrssicherungspflicht im Winterdienst – was Eigentümer und Hausverwaltungen wissen müssen
Winterdienst dokumentieren – warum die Beweislast bei Ihnen liegt
 
Winterdienst für Ihr Objekt sichern

Die Kapazitäten für die Saison 2026/27 sind begrenzt. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Begehung – wir schauen uns Zugänge, Treppen und Flächen an und nennen Ihnen eine feste Monatspauschale.
📞 +49 1556 7084292 | 📧 info@reinzeit-reinigung.de | 🌐 www.reinzeit-reinigung.de
 


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