Reinigung im Pflegeheim, Seniorenheim und Altenheim in Hamburg


Wenn eine Prüfung ins Haus kommt – Gesundheitsamt nach § 35 IfSG, Heimaufsicht oder Medizinischer Dienst –, ist die Frage nicht, ob sauber gewischt wurde. Die Frage ist, ob Sie zeigen können, wann, womit und wie. Dazu die zweite Sorge, die keine Leitung laut ausspricht: ein Infektionsgeschehen im Haus – und eine Reinigungsfirma, die jede Woche andere Leute schickt, von denen keiner Ihren Hygieneplan je gelesen hat.
Genau an diesen zwei Punkten arbeiten wir. Reinzeit Gebäudeservice übernimmt die Reinigung im Pflegeheim, im Seniorenheim und im Altenheim in Hamburg – mit festem Stammpersonal, nach Ihrem Hygieneplan, und mit einer Dokumentation, die Sie bei der nächsten Prüfung vorlegen können.
Gebäudereinigung Pflegeheim, Seniorenheim und Altenheim in Hamburg
Ob Sie die Gebäudereinigung für Ihr Seniorenheim ausschreiben oder einen Reinigungsservice fürs Pflegeheim suchen: Gemeint ist dasselbe Haus.
- Pflegeheime und vollstationäre Pflegeeinrichtungen
- Seniorenheime und Altenheime
- Kurzzeitpflege und Tagespflege
- ambulante Pflegedienste mit eigenen Räumen
Ob Sie es Reinigung im Pflegeheim, im Seniorenheim oder im Altenheim nennen: Die drei Wörter unterscheiden sich im Sprachgebrauch, in der Reinigung nicht. Es geht immer um Häuser, in denen Menschen wohnen und zugleich versorgt werden. § 35 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz erfasst sie als Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen – vollstationär, teilstationär, dazu ambulante Pflegedienste.
Für betreutes Wohnen und Seniorenwohnanlagen arbeiten wir ebenfalls. Dort gilt § 35 IfSG allerdings nicht automatisch, weil es Wohnungen mit Servicevertrag sind und keine Einrichtungen zur Unterbringung. Wir richten uns nach dem, was Ihr Haus festgelegt hat.
Ihr Hygieneplan gibt den Takt vor – § 35 IfSG sagt, wem er gehört
Den Hygieneplan schreibt die Einrichtung. Das ist keine Auslegung, das steht in § 35 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz: Die Einrichtung legt in Hygieneplänen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest und unterliegt dafür der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Ein Reinigungsunternehmen hat nach dieser Norm keine eigene Hygieneplan-Pflicht. Wer Ihnen anbietet, Ihren Plan zu schreiben oder Sie „IfSG-konform zu machen", maßt sich Ihre Aufgabe an.
Unsere Rolle ist die andere Hälfte: Wir arbeiten nach diesem Plan. Die KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen" sagt dazu wörtlich, dass mit externen Dienstleistern – und sie nennt Reinigungsunternehmen als erstes Beispiel – vertraglich geregelt sein muss, dass sie sich an die im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen halten. Genau das steht bei uns im Leistungsverzeichnis, bevor die erste Schicht anfängt.
Daraus wird der Reinigungs- und Desinfektionsplan: Für jede Fläche ist festgelegt, wann, womit und wie sie gereinigt wird – und wann sie wieder benutzt werden darf. Wie ein solches Verzeichnis aufgebaut ist, steht in unserem Beitrag Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung.
Für Arztpraxen gilt übrigens § 23 Abs. 5 IfSG statt § 35 – dazu die Seite Praxis- und Objektpflege und der Beitrag Praxisreinigung und Hygieneplan.
Pflegeheimreinigung Bereich für Bereich
Die Unterhaltsreinigung im Altenheim ist kein Sonderfall der Büroreinigung. Ein Flur und ein Pflegebad sind zwei verschiedene Aufgaben, und wer sie über eine Gesamtfläche kalkuliert, rechnet eine davon falsch. Deshalb zerlegen wir jedes Haus in Bereiche und schlagen je Bereich einen Turnus vor.
- Bewohnerzimmer — arbeitstäglich · Boden, Kontaktflächen (Griffe, Lichtschalter, Nachttisch, Haltegriffe), Abfall
- Nasszelle im Zimmer, Gemeinschafts-WC — täglich, bei starker Nutzung zweimal · desinfizierende Reinigung der Sanitärobjekte und Kontaktflächen
- Pflegebad — Grundgang arbeitstäglich durch uns; nach jeder Benutzung desinfizierend durch Ihr Pflegepersonal nach Ihrem Plan · Wanne, Lifter, Haltegriffe, Ablagen
- Speisebereich, Cafeteria — nach Mittag- und Abendessen innerhalb unserer Einsatzzeiten, Boden täglich · Tische, Stühle, Boden
- Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume — täglich · Boden, Tische, Handläufe
- Flure und Treppenhäuser — täglich · Boden und Handläufe
- Verwaltung, Büros, Dienstzimmer — zwei- bis dreimal wöchentlich · Boden, Schreibflächen, Abfall
- Putzraum, Geräteraum, Umkleide — wöchentlich, Putzraum täglich · Boden, Ausgussbecken, Ablagen
- Glasflächen und Fenster — zwei- bis viermal im Jahr · beidseitig mit Rahmen
Alles, was vor 9 oder nach 19 Uhr anfällt, gehört in Ihren Plan und zu Ihrem Personal, solange nichts anderes vereinbart ist – wir tun nicht so, als wären wir rund um die Uhr im Haus. Frühere oder spätere Einsatzzeiten legen wir bei der Begehung fest.
Der Turnus oben ist ein Vorschlag, keine Vorschrift. Verbindlich wird er nach der Begehung und in Abstimmung mit Ihrem Hygieneplan: Wo Ihr Plan mehr verlangt, gilt Ihr Plan. Wo er weniger verlangt, sagen wir es Ihnen, statt stillschweigend eine Position mehr abzurechnen.
Nicht jede Fläche braucht Desinfektion – das ist Fachlichkeit, kein Sparen
Die KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen" (Stand April 2026) gilt ausdrücklich auch für stationäre Pflegeeinrichtungen – bis hinein in Räume, die kein Bewohner je betritt: Putzraum, Geräteraum, Umkleide.
Sie ordnet zu. Treppenhäuser, Flure, Verwaltung und Speiseräume zählen zu den Bereichen ohne erhöhtes Infektionsrisiko, dort wird gereinigt. Desinfizierend gereinigt wird dort, wo es zählt: Sanitärbereiche, Barfußbereiche und die Flächen, die viele Hände am Tag berühren. Und Flächen, die nacheinander mit der Haut verschiedener Bewohner in Kontakt kommen – Pflegebad, Lifter, Haltegriffe –, nach jeder Benutzung.
Wo der Hygieneplan es zulässt, arbeiten wir mit umweltfreundlichen Mitteln. Und ein Detail, das in der Praxis oft schiefgeht: Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden nicht gemischt. Das ist das Vermischungsverbot derselben Empfehlung – banal, und einer der häufigsten Fehler.
Der Grund, warum Häuser den Dienstleister wechseln: das Personal
Fragen Sie eine Pflegedienstleitung nach dem letzten Dienstleister, und es geht selten um den Preis. Es geht darum, dass jede Woche jemand anderes kam.
Bei uns kommt festes Stammpersonal. In einem Pflegeheim ist das keine Bequemlichkeit: Bewohner mit Demenz reagieren auf fremde Menschen in ihrem Zimmer mit Unruhe – und das fängt Ihre Pflege auf, nicht wir. Die KRINKO-Empfehlung für Heime sagt es selbst: Ein Alten- oder Pflegeheim ist der häusliche Lebensraum der Bewohner, kein Krankenhaus. Wir reinigen pünktlich, leise, zu abgesprochenen Zeiten und mit dem Bewusstsein, dass wir in fremden Wohnungen stehen.
Dazu kommt eine Pflicht, die uns trifft und nicht Sie: Nach der TRBA 250 (Ausgabe November 2025) müssen auch Reinigungskräfte von Fremdfirmen vor dem ersten Einsatz und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden – anhand Ihres Hygieneplans und unserer Betriebsanweisung. Dieselbe Regel unterscheidet den Flur und den Sanitärbereich als zwei verschiedene Schutzstufen. Wer das nicht weiß, schickt dieselbe Kraft mit demselben Wagen durch beides.
Wo unsere Zuständigkeit endet – und Ihre anfängt
Was wir Ihnen nicht verkaufen: routinemäßige Abklatschuntersuchungen. Die sind bei der Flächendesinfektion nach der KRINKO-Empfehlung nicht erforderlich.
Die Festlegungen trifft Ihre Einrichtung, die infektionspräventive Verantwortung bleibt bei ihr. Wir setzen um und melden zurück: Ein defekter Seifenspender oder ein Belag, der sich nicht mehr aufbereiten lässt, gehört in Ihre Unterlagen – deshalb wischen wir so etwas nicht weg, sondern sagen es Ihnen.
Was Sie bei der nächsten Prüfung vorlegen können
Wir dokumentieren jeden Einsatz: welcher Bereich, wann, durch wen, mit welchem Mittel, und welche Abweichung es gab. Dazu Fotos – die gehören bei uns zum Standard und sind kein Zusatzposten.
Das ist der Unterschied, den eine Begehung sichtbar macht. Die Frage des Gesundheitsamts nach § 35 IfSG lautet nicht „wird hier geputzt", sondern „können Sie zeigen, wann, womit und wie". Wer die Antwort erst suchen muss, hat ein Problem, das mit Sauberkeit nichts zu tun hat.
Was die Reinigung kostet – und wie wir dahin kommen
Den Preis bestimmen fünf Größen: die Zahl der Bewohnerzimmer, der Anteil an Sanitär- und Pflegebadflächen, der Turnus je Bereich, die Nutzungsintensität der Gemeinschaftsflächen und der geforderte Dokumentationsumfang. Wer Ihnen ohne Begehung eine Zahl nennt, rät.
- Anfrage – Antwort und Angebot innerhalb von 4 Stunden, Mo–So zwischen 9 und 19 Uhr
- Kostenlose Erstbegehung mit Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung, mit Blick in den Hygieneplan
- Leistungsverzeichnis je Bereich, Festpreis je Turnus – keine versteckten Nebenkosten
- Start mit Einweisung des Personals in Ihren Hygieneplan
- Laufende Objektpflege mit Einsatznachweis, kein Vertragszwang
Häufige Fragen zur Reinigung im Pflegeheim
Wie oft wird im Seniorenheim gereinigt?
Bewohnerzimmer, Sanitärbereiche, Flure und Speisebereich arbeitstäglich, Verwaltung zwei- bis dreimal die Woche, Glas zwei- bis viermal im Jahr. Verbindlich wird der Turnus nach der Begehung und nach Ihrem Hygieneplan.
Reinigen Sie auch Pflegebäder und Sanitärbereiche?
Ja, und zwar desinfizierend – genau dort, wo die KRINKO-Empfehlung es vorsieht. Flure und Verwaltung werden dagegen gereinigt, nicht desinfiziert, solange Ihr Plan nichts anderes sagt. Die Desinfektion nach jeder einzelnen Benutzung des Pflegebads leistet in der Praxis Ihr Pflegepersonal, weil sie rund um die Uhr anfällt.
Wer kommt ins Haus?
Feste Kräfte, die Ihr Haus kennen, unterwiesen nach Ihrem Hygieneplan. Kein wechselnder Springerpool. Wer einen Reinigungsservice fürs Seniorenheim sucht, unterscheidet Anbieter genau daran — nicht am Preis je Quadratmeter.
Was passiert bei einem Infektionsgeschehen?
Die Maßnahmen ordnet Ihre Einrichtung an, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Wir setzen die geänderten Festlegungen um – andere Mittel, andere Einwirkzeiten, andere Reihenfolge.
Bieten Sie einen Wäscheservice für Seniorenheime an?
Ja. Wäsche stellen und aufbereiten ist eine Zusatzleistung, die einzeln im Angebot steht – Sie sehen also getrennt, was die Reinigung kostet und was der Wäscheservice.
In welchem Gebiet arbeiten Sie?
Eimsbüttel, Altona, City, Schanze, Eppendorf, Harvestehude, Winterhude, Wandsbek, Barmbek und Norderstedt. Bergedorf und Ahrensburg gehören ebenfalls dazu; dort steht die längere Anfahrt als eigene Position im Angebot.
Fünf Dinge, die Sie nachprüfen können
- Eingetragen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Hamburg, Betriebsnummer 1242137.
- Betriebshaftpflicht mit 10 Mio. € Deckungssumme, Schlüsselverlust eingeschlossen. Den Nachweis legen wir jeder Ausschreibung bei.
- 5,0 aus 17 Bewertungen bei Google. Nachsehen können Sie selbst.
- Festpreis auf Basis des Leistungsverzeichnisses, kein Vertragszwang.
- Antwort und Angebot innerhalb von 4 Stunden, Mo–So zwischen 9 und 19 Uhr.
Kostenlose Erstbegehung – rufen Sie an oder schreiben Sie kurz
📞 +49 1556 7084292
📧 info@reinzeit-reinigung.de
🕘 Mo–So 09:00–19:00 Uhr
Schreiben Sie mir die Zahl der Bewohnerzimmer, die Geschosse und den Turnus, den Sie sich vorstellen. Dann sage ich Ihnen innerhalb von 4 Stunden – Mo–So zwischen 9 und 19 Uhr –, ob es passt, und schlage zwei Termine für die Begehung vor.
Ein „zu teuer" oder ein „wir bleiben beim jetzigen Dienstleister" ist dabei völlig in Ordnung – eine klare Absage ist mir lieber als Funkstille.
Gülhan Kayalioglu, Inhaberin · Reinzeit Gebäudeservice · Bötelkamp 31, 22529 Hamburg
