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Praxisreinigung in Hamburg: Hygieneplan, IfSG und was die Reinigungsfirma leisten muss

Autorenbild: Gülhan Kayalioglu
Gülhan Kayalioglu
11. Juni
7 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Sept.

Eine Arztpraxis wird nicht gereinigt wie ein Büro. Der Unterschied liegt weniger im Schmutz als in der Frage, wer die Regeln macht: Welche Fläche wann, womit und in welcher Reihenfolge behandelt wird, legt Ihre Praxis fest. Die Reinigungsfirma setzt es um.


Hier lesen Sie, welche Regeln für Praxen in Hamburg gelten, was das Robert Koch-Institut für die Flächen empfiehlt und woran Sie eine passende Firma erkennen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Den Hygieneplan verantwortet die Praxisleitung, nicht die Reinigungsfirma. In Hamburg verlangt ihn die Hygieneverordnung von Praxen mit invasiven Eingriffen, der Arbeitsschutz (TRBA 250) von jeder Praxis als Arbeitgeber, auch ohne invasive Eingriffe.

  • Nicht jede Fläche wird desinfiziert. Häufig berührte und patientennahe Flächen werden desinfizierend gereinigt, Fußböden und Büroflächen in der Regel nur gereinigt.

  • Das Desinfektionsmittel wählt die Praxis, samt Konzentration und Einwirkzeit. Die Reinigungsfirma verantwortet die richtige Anwendung.

  • Was die Firma übernimmt, gehört raumweise in den Plan: wann, womit, wie. Und was beim Praxisteam bleibt.

  • Für Krankheit und Urlaub braucht es ein vereinbartes Ausfallkonzept. Das empfiehlt die KRINKO beim Robert Koch-Institut.


Welche Vorschriften gelten für die Reinigung einer Arztpraxis in Hamburg?

Drei Regelwerke greifen ineinander: das Infektionsschutzgesetz, die Hamburger Hygieneverordnung und der Arbeitsschutz.


§ 23 Abs. 3 IfSG verpflichtet die Leitung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen gegen Infektionen zu treffen. Das Gesetz vermutet, dass dieser Stand eingehalten ist, wenn die Empfehlungen der KRINKO beachtet werden, der Kommission für Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Für die Reinigung ist das die Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, aktuell mit Stand 24. April 2026 und inhaltlich unverändert seit 2022.


Einen Hygieneplan schreibt § 23 Abs. 5 IfSG unmittelbar nur Einrichtungen wie Krankenhäusern, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Rettungsdiensten vor. Für Praxen mit invasiven Eingriffen dürfen die Länder das per Verordnung regeln. Hamburg hat das getan: Die Hamburger Hygieneverordnung (HmbMedHygVO) gilt nach § 1 Abs. 2 auch für diese Praxen, nach § 4 Abs. 8 legt ihre Leitung die Abläufe zur Infektionshygiene in Hygieneplänen fest. Nach § 13 wird das Personal bei Arbeitsantritt und mindestens einmal jährlich darüber informiert und bestätigt das per Unterschrift.


Die TRBA 250, die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst, nennt Arzt- und Zahnarztpraxen ausdrücklich, unabhängig von invasiven Eingriffen. Nach Nr. 4.1.6 legt der Arbeitgeber einen schriftlichen Hygieneplan fest, mit Regelungen zu Reinigung und Desinfektion.


Wer schreibt den Hygieneplan – die Praxis oder die Reinigungsfirma?

Die Praxis. Nach der KRINKO-Empfehlung erstellt in der ambulanten Versorgung die Leitung der Einrichtung auf Grundlage des Hygieneplans einen Reinigungs- und Desinfektionsplan. Darin steht für alle Flächen, wann, womit und wie sie gereinigt oder desinfiziert werden. Auch das Desinfektionsmittel samt Konzentration und Einwirkzeit wählt die Praxisleitung.


Die Reinigungsfirma hat die andere Hälfte: Ist ein externer Dienstleister beauftragt, trägt er die Verantwortung für die qualifizierte Durchführung. Die Schnittstellen gehören ebenfalls in den Plan, also auch die Aufgaben, die der Dienstleister nicht übernimmt.


Wer anbietet, Ihre Praxis „IfSG-konform zu machen“, übernimmt also eine Aufgabe, die das Gesetz Ihnen zuweist. Bei uns läuft es umgekehrt: Was in Ihrem Hygieneplan steht, wird Teil des Leistungsverzeichnisses, bevor die erste Schicht beginnt. Mehr dazu auf unserer Seite zur Praxisreinigung in Hamburg.


Welche Flächen werden desinfiziert – und welche nur gereinigt?

Desinfizierend gereinigt werden die Flächen, die viele Hände oder die Haut von Patienten berühren. Fußböden und selten berührte Flächen werden in den meisten Praxisräumen nur gereinigt. So ordnet es die KRINKO:

  • Untersuchungs- und Eingriffsräume, Funktionsdiagnostik, physikalische Therapie — Was die KRINKO vorsieht: häufig berührte und patientennahe Flächen sowie Barfußbereiche an jedem Praxistag desinfizierend reinigen, Fußböden und selten berührte Flächen reinigen

  • Sanitärbereiche — Was die KRINKO vorsieht: häufig berührte Flächen wie Armaturen, WC-Sitz und Türgriffe desinfizierend reinigen, den Boden reinigen

  • Wartezimmer — Was die KRINKO vorsieht: wie die Untersuchungsräume; nur wenn Patienten mit Infektionsverdacht und stark immungeschwächte Patienten getrennt warten, genügt die Reinigung

  • Flure, Treppenhaus, Büro und Verwaltung, Speiseraum — Was die KRINKO vorsieht: reinigen

  • Liegen, Kopfstützen und andere Flächen mit Hautkontakt — Was die KRINKO vorsieht: nach jedem Patienten desinfizierend reinigen


Die Desinfektion zwischen zwei Patienten ist meist Sache des Praxisteams, weil sie während der Sprechstunde anfällt. Genau solche Grenzen gehören in den Plan, damit niemand annimmt, der andere habe es erledigt.


Für Zahnarztpraxen nennt die KRINKO eine Besonderheit: Wird der Boden im Behandlungsraum täglich desinfizierend gereinigt, lässt sich die Keimbelastung durch das Behandlungsaerosol senken.


Mehr Desinfektion ist dabei nicht automatisch besser. Viele Desinfektionsmittel sind Gefahrstoffe. Ist unklar, ob eine Fläche desinfiziert werden muss, empfiehlt die KRINKO, das Infektionsrisiko gegen das Risiko durch das Mittel abzuwägen.


Wie wird in einer Praxis hygienisch richtig gewischt?

Mit getrennten Tüchern je Bereich, einem frischen Tuch statt erneutem Eintauchen und mit Wischen statt Sprühen. So beschreibt es die KRINKO:

  • Farben trennen die Bereiche. Unterschiedlich gefärbte Tücher helfen, Keime nicht vom WC in den Behandlungsraum zu tragen. Auch Patienten können daran erkennen, ob richtig gearbeitet wird.

  • Einmal eintauchen, dann abwerfen. Ein benutztes Tuch geht nicht zurück in die Lösung, weil eingetragener Schmutz die Wirkung des Mittels mindert. Wiedereintauchen ist nicht zulässig.

  • Grobes zuerst entfernen. Blut, Sekrete oder Ausscheidungen werden erst mechanisch aufgenommen, danach wird die Fläche desinfizierend gereinigt.

  • Wischen statt sprühen. Von der Sprühdesinfektion rät die KRINKO aus Gründen des Arbeitsschutzes ab.

  • Tücher richtig aufbereiten. Mehrwegtücher für die Desinfektion gehören in ein thermisches oder chemothermisches Desinfektionswaschverfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit. Danach werden sie getrocknet und trocken gelagert, damit sich keine Keime vermehren.


Welches Mittel in welcher Konzentration eingesetzt wird, steht in Ihrem Plan. Daran halten wir uns.


Was prüft das Gesundheitsamt in Hamburg?

Das Gesundheitsamt prüft, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden, und sieht dafür Ihre Unterlagen an: Die Stadt nennt Hygienepläne, Mitarbeiterschulungen, Gerätewartung und Krankenhausinfektionen. In Hamburg sind das die Gesundheitsämter der Bezirke. Sie beraten und überwachen Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. Geprüft wird in Stichproben, die Beratung steht im Vordergrund, Gebühren fallen nicht an. Ob Ihre Praxis unter die Hamburger Verordnung fällt, klärt im Zweifel das Gesundheitsamt Ihres Bezirks.


Für die Reinigung heißt das: Sie sollte im Hygieneplan stehen, und es sollte nachweisbar sein, dass sie so stattfindet. Bei uns gibt es zu jedem Einsatz einen Nachweis mit Fotos, ohne Aufpreis.


Leicht zu übersehen ist die Einweisung der Reinigungskräfte. Nach der TRBA 250 sind auch Reinigungskräfte von Fremdfirmen anhand des Hygieneplans zu unterweisen, und nach § 8 Arbeitsschutzgesetz müssen Praxis und Reinigungsfirma beim Arbeitsschutz zusammenarbeiten. Legen Sie im Vertrag fest, wer die Einweisung übernimmt, und lassen Sie sie sich schriftlich bestätigen.


Was passiert, wenn die Reinigungskraft krank wird?

Dann kommt eine Vertretung, wenn das vorher geregelt ist. Die KRINKO empfiehlt, für Krankheit und Urlaub ein Ausfallkonzept zwischen Dienstleister und Praxis zu vereinbaren, und hält es für optimal, speziell geschulte Kräfte den Risikobereichen zuzuordnen.


Deshalb arbeiten wir mit festem Stammpersonal, das Ihren Plan, Ihre Abläufe und die Räume mit Patientenakten oder Medikamenten kennt. Dazu haben Sie einen festen Ansprechpartner, Mo bis So von 9 bis 19 Uhr erreichbar. Ab dem ersten Tag steht eine Vertretung bereit, eingearbeitet und mit Ihrem Hygieneplan vertraut. Eine Praxis, die morgens ungereinigt aufschließt, kann die Sprechstunde nicht verschieben.


Was kostet Praxisreinigung in Hamburg?

Seriös kalkuliert liegt der Stundenverrechnungssatz meist zwischen 30 und 40 Euro netto, etwas über der Büroreinigung mit meist 28 bis 38 Euro, weil Desinfektion, Dokumentation und Einweisung Zeit kosten. Die Untergrenze setzt der Branchenmindestlohn: Seit dem 1. Januar 2026 gelten in der Gebäudereinigung bundesweit 15,00 Euro je Stunde in der Lohngruppe 1. Mit Lohnnebenkosten, Anfahrt, Material, Versicherung und Verwaltung liegt ein Betrieb bei Vollkosten von etwa 27 bis 32 Euro je Stunde, vor Gewinn.


Der Monatspreis ergibt sich so: Stunden je Einsatz × Einsätze pro Woche × 4,33 Wochen × Stundensatz.


Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Die Begehung ergibt 1,5 Stunden je Einsatz, gereinigt wird an fünf Sprechtagen. Das sind 1,5 × 5 × 4,33 = rund 32,5 Stunden im Monat. Bei 30 bis 40 Euro netto je Stunde kostet das rund 975 bis 1.300 Euro netto im Monat.


Die Stundenzahl hängt vor allem an der Zahl der Behandlungsräume, am Umfang der Desinfektion laut Hygieneplan und an den Sprechtagen. Den Festpreis nennen wir nach der kostenlosen Begehung.


Woran erkennen Sie eine Reinigungsfirma, die Praxis kann?

An den Fragen, die sie stellt, bevor sie einen Preis nennt. Eine geeignete Firma:

  • fragt nach Ihrem Hygieneplan und übernimmt ihn raumweise ins Leistungsverzeichnis

  • erklärt ihr Farbsystem und den Tuchwechsel, ohne nachzuschlagen

  • nennt ein Ausfallkonzept für Krankheit und Urlaub

  • bestätigt die Einweisung ihrer Kräfte in Ihren Hygieneplan schriftlich

  • dokumentiert jeden Einsatz

  • nennt die Deckungssumme ihrer Betriebshaftpflicht und ob Schlüsselverlust eingeschlossen ist


Wie ein prüffähiges Verzeichnis aufgebaut ist, zeigt der Beitrag Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung. Für Pflegeeinrichtungen gelten eigene Regeln: Reinigung im Pflegeheim ausschreiben.


Was Sie bei uns nachprüfen können

  • Eingetragen bei der Handwerkskammer Hamburg (Gebäudereiniger-Handwerk), Betriebsnummer 1242137

  • Betriebshaftpflicht mit 10 Mio. € Deckungssumme, Schlüsselverlust eingeschlossen

  • 5,0 aus 17 Bewertungen bei Google

  • Festpreis auf Basis des Leistungsverzeichnisses, keine Mindestlaufzeit

  • Zu jedem Einsatz ein Nachweis mit Fotos, ohne Aufpreis


Schreiben Sie uns, wie Ihre Praxis aufgebaut ist

Zahl der Behandlungsräume, ungefähre Fläche und Ihre Sprechzeiten genügen für eine erste Einschätzung. Legen Sie zur kostenlosen Begehung am besten Ihren Hygieneplan bereit. Turnus, Einsatzzeiten und Ablauf finden Sie auf der Seite Praxisreinigung in Hamburg.


📞 +49 1556 7084292 · 📧 info@reinzeit-reinigung.de · 📝 Kontaktformular · Mo–So 09:00–19:00 Uhr


Antwort und Angebot bekommen Sie innerhalb von 4 Stunden, Mo bis So zwischen 9 und 19 Uhr. Und wenn der Preis nicht passt, sagen Sie es ruhig. Ein klares Nein hilft uns mehr als Funkstille.


Gülhan Kayalioglu, Inhaberin · Reinzeit Gebäudeservice · Bötelkamp 31, 22529 Hamburg


Quellen


Alle Quellen abgerufen am 29.09.2026.

Kommentare


Mit festem Personal und ohne Vertragsbindung, Begehung kostenlos.

Arzt-, Zahnarztpraxis und Therapie, nach Ihrem Hygieneplan und außerhalb der Sprechzeiten.

Für Hausverwaltungen, WEG und Eigentümer: Festpreis je Turnus, Umlagefähiges getrennt ausgewiesen.

Büro, Laden und Praxis mit festem Personal, keine Mindestlaufzeit.

Pflege-, Senioren- und Altenheim nach Ihrem Hygieneplan, Nachweis je Einsatz.

Für Bauträger, GU und Bauherren: bezugsfertig zum Übergabetermin.

Kostenlose Begehung

Wir sehen uns Ihr Objekt vorher kostenlos an. Antwort und Festpreis in 4 Stunden, Mo–So 9–19 Uhr.

Zwischen Check-out und Check-in, Fotos nach jedem Wechsel.

Für Altbauetagen rund um die Osterstraße, keine Mindestlaufzeit.

Regelmäßig für Büro, Praxis, Studio und Kita, Vertretung ab Tag eins.

Wenn die normale Reinigung nicht mehr reicht: Fugen, Klebereste, Zementschleier.

Glas, Rahmen, Falze und Fensterbänke, einmalig oder im Turnus.

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Inhabergeführt seit 2022, Sitz in Lokstedt, eingetragen bei der Handwerkskammer Hamburg.

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