Streugut im Vergleich: Splitt, Sand, Kies oder Blähton — was in Hamburg wirklich zulässig ist

Das Wichtigste in Kürze
Tausalz ist auf Hamburger Gehwegen verboten — nach § 31 Abs. 2 des Hamburgischen Wegegesetzes, und zwar für Anlieger und für die Stadtreinigung. Zulässig sind ausschließlich abstumpfende Mittel: feinkörniger Kies, Sand, Splitt oder Blähton.
Abstumpfende Mittel schmelzen kein Eis. Sie verzahnen sich mit der Glätteschicht und stellen Griffigkeit her. Deshalb müssen sie nach jedem Neuschnee und nach starkem Fußverkehr erneut aufgebracht werden.
Sie brauchen davon etwa das Achtfache. Das Umweltbundesamt rechnet mit rund 100 bis 120 Gramm Splitt je Quadratmeter — gegenüber 15 Gramm Streusalz.
Für 100 laufende Meter Gehweg sind das rund 480 Kilogramm je Saison. Diese halbe Tonne muss gelagert, transportiert, gestreut und im Frühjahr wieder aufgenommen werden.
Die Frühjahrsaufnahme ist Pflicht, nicht Kulanz — und der Posten, der in Angeboten am häufigsten fehlt.
Nur die Stadt kann das Salzverbot aussetzen, befristet per Allgemeinverfügung. Zuletzt geschehen bis zum 21. Januar 2026.
Bei der Vergabe des Winterdienstes wird über vieles gesprochen: Einsatzzeiten, Bereitschaft, Preis je Saison. Über das Streugut fast nie. Es steht als eine Zeile im Angebot — „Streuen mit abstumpfendem Material" — und niemand fragt nach.
Das ist ein Fehler, denn an dieser einen Zeile hängen drei Dinge: ob die Leistung überhaupt zulässig ist, wie oft tatsächlich gestreut werden muss, und wer im April die halbe Tonne Splitt wieder von der Fläche holt.
Dieser Beitrag geht die vier zulässigen Mittel durch, nennt die Mengen, mit denen Sie rechnen müssen, und zeigt, woran Sie ein Angebot erkennen, das die Frühjahrsaufnahme nicht vergessen hat.
In Hamburg entscheidet das Gesetz die halbe Frage
Die Auswahl ist kleiner, als der Baumarkt vermuten lässt. Auf Gehwegen gilt:
Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen nicht verwendet werden (§ 31 Abs. 2 Hamburgisches Wegegesetz). Zulässig sind abstumpfende Streustoffe: feinkörniger Kies, Sand, Splitt oder Blähton.
Zwei Punkte daran werden regelmäßig übersehen.
Erstens gilt das Verbot auch für die Stadtreinigung, nicht nur für Anlieger. Wer sich darauf beruft, dass „die Stadt ja auch salzt", verwechselt Gehweg und Fahrbahn. Auf Fahrbahnen wird gesalzen, auf Gehwegen nicht.
Zweitens hilft Streuen nicht immer. Lassen sich Eisflächen durch Abstumpfen nicht ausreichend sichern, müssen sie entfernt werden. Streugut ersetzt das Eiskratzen nicht, es ergänzt es. Ein Vertrag, der nur „Streuen" kennt und kein Aufhacken oder Abtragen, bildet die Pflicht nicht vollständig ab.
Für die Angebotsprüfung folgt daraus ein sehr einfacher Test: Ein Angebot, das Streusalz als Position enthält, beschreibt eine in Hamburg unzulässige Leistung. Das ist kein Detail, sondern ein belastbares Ausschlusskriterium — und ein guter Hinweis darauf, ob ein Anbieter die örtlichen Regeln überhaupt kennt.
Was abstumpfende Mittel können — und was nicht
Der Unterschied zu Salz ist nicht graduell, sondern grundsätzlich.
Salz senkt den Gefrierpunkt und löst die Eisschicht auf. Abstumpfende Mittel tun nichts dergleichen: Sie legen sich auf das Eis und verzahnen sich damit. Das Umweltbundesamt beschreibt es als Erhöhung der Griffigkeit durch Verzahnung mit der Glätteschicht — gebrochenes Gestein arbeitet sich unter dem Tritt in die Oberfläche ein.
Daraus folgen drei praktische Konsequenzen, die jeder Vertrag abbilden muss:
Neuschnee deckt das Streugut zu. Danach ist die Fläche wieder glatt, obwohl gestreut wurde. Es muss erneut gestreut werden.
Fußverkehr trägt es aus. Auf einem stark begangenen Hauseingang hält eine Streuung deutlich kürzer als auf einem ruhigen Seitenweg.
Wind verweht die leichten Mittel. Das trifft Sand und Blähton stärker als Splitt.
Ein Vertrag, der einen Streuvorgang je Glätteereignis vorsieht, unterschätzt den Aufwand systematisch. Realistisch sind auf frequentierten Flächen zwei Durchgänge je Ereignis.
Die vier zulässigen Mittel im Vergleich
Splitt (gebrochenes Gestein) — Griffigkeit: sehr gut, auch bei starkem Frost · Standzeit: hoch, verweht wenig · Wiederverwendbar: ja, nach Reinigung · Wo es sich lohnt: Standard für Gehwege, Treppen, Gefällstrecken
Feinkörniger Kies — Griffigkeit: gut, aber rundere Körner · Standzeit: mittel · Wiederverwendbar: eingeschränkt · Wo es sich lohnt: wo Splitt nicht verfügbar ist
Sand — Griffigkeit: mäßig, wird schnell eingetreten · Standzeit: gering · Wiederverwendbar: nein · Wo es sich lohnt: große, ruhige Flächen; günstig, aber häufiges Nachstreuen
Blähton — Griffigkeit: gut, saugt Feuchtigkeit auf · Standzeit: mittel, leicht und windanfällig · Wiederverwendbar: ja · Wo es sich lohnt: Balkone, Terrassen, empfindliche Beläge — leicht zu tragen
Der entscheidende Unterschied zwischen Splitt und Kies liegt in der Kornform. Splitt ist gebrochen und damit kantig — er verzahnt sich. Rundes Korn rollt weg. Deshalb ist Splitt auf Gehwegen der Standard und Kies die Notlösung.
Sand ist das billigste Mittel und zugleich das teuerste, sobald man die Arbeitszeit mitrechnet: Er wird am schnellsten eingetreten und verlangt die meisten Nachstreuungen. Auf einer Gewerbefläche mit wenig Publikumsverkehr kann das aufgehen, im Mehrfamilienhaus selten.
Körnung: 1–3 oder 2–5 Millimeter?
Das ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage der Glätteart:
1–3 mm bei Eisglätte und gefrierendem Regen ohne Schneefall. Feines Korn deckt die Fläche dichter ab und macht eine spiegelglatte Schicht flächendeckend trittsicher.
2–5 mm im Normalfall bei Schnee und festgetretener Altschneedecke. Diese Körnung läuft auch durch die üblichen Tellerstreuer.
Wer nur eine Körnung vorhalten will, fährt mit 2–5 mm für den Regelbetrieb richtig. Wer Treppen und Gefällstrecken im Bestand hat, sollte zusätzlich feines Material bereithalten — dort entscheidet die Griffigkeit über den Sturz.
Die Menge, mit der Sie rechnen müssen
Hier wird aus der Materialfrage eine Logistikfrage. Das Umweltbundesamt setzt für eine ausreichende Wirkung eine Streudichte von rund 100 Gramm je Quadratmeter an; in einer UBA-Untersuchung wurde mit 120 g/m² Splitt gerechnet — gegenüber 15 g/m² Streusalz.
Das ist der Faktor acht. Und er ist der eigentliche Grund, warum salzfreier Winterdienst mehr kostet als der Vergleich der Sackpreise vermuten lässt.
Rechenbeispiel für ein Mehrfamilienhaus:
Gehweg entlang des Grundstücks — Wert: 100 laufende Meter
gesetzliche Mindestbreite — Wert: 1 Meter, also 100 m²
Streumenge je Durchgang bei 120 g/m² — Wert: 12 kg
Einsätze je Normalwinter in Hamburg — Wert: 18 bis 20
Durchgänge je Einsatz durch Nachstreuen — Wert: rund 2
Materialbedarf je Saison — Wert: rund 480 kg
Zum Vergleich: Mit Streusalz wären es etwa 60 Kilogramm. Die Differenz ist keine Rechengröße, sondern eine halbe Tonne Gestein, die jemand anliefern, lagern, tragen und ausbringen muss — und im Frühjahr wieder einsammeln.
Die Zahl der Einsätze ist dabei die empfindlichste Größe der ganzen Kalkulation. Hamburg hatte im Mittel der Jahre 1991 bis 2020 etwa 14 bis 18 Tage mit Schneedecke — deutlich weniger als die rund 26 Tage im Zeitraum 1961 bis 1990. Weil auch Reif- und Glatteis ohne Niederschlag einen Einsatz auslösen, ist ein Ansatz von 18 bis 20 Einsätzen für einen Normalwinter realistisch. Wer mit 40 Einsätzen kalkuliert, kalkuliert einen doppelten Winter — und landet bei einem Preis, den der Markt nicht bezahlt.
Der Posten, den fast jedes Angebot vergisst
Streugut bleibt liegen. Und es muss wieder weg:
Bei längeren schnee- und eisfreien Wetterperioden oder zum Ende des Winters muss das Streugut beseitigt werden.
Das ist eine Pflicht, keine Kulanz. Wer die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung der Stadtreinigung nutzt, kann die Aufnahme dorthin abgeben — alle anderen müssen sie selbst erledigen oder beauftragen.
Für die Vergabe heißt das: Prüfen Sie, ob die Frühjahrsaufnahme im Angebot steht. Steht sie nicht drin, ist sie nicht beauftragt, und Sie bekommen im April eine Nachtragsrechnung — oder eine Fläche voller Splitt und eine verstopfte Hofentwässerung.
Zwei weitere Punkte gehören in dieselbe Zeile:
Wohin mit dem Material? Aufgenommener Splitt kann nach Reinigung wiederverwendet werden. Wer das tut, spart Material und Entsorgung — muss aber Lagerfläche haben.
Was ist mit den Gullys? Eingetragener Splitt setzt Straßeneinläufe und Hofabläufe zu. Eine Reinigung der Einläufe nach dem Winter ist selten teuer, eine Rückstauschadensmeldung dagegen schon.
Wenn die Stadt das Salzverbot aussetzt
Das Verbot ist nicht absolut. Nach § 71 Abs. 1 HWG kann die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende es befristet per Allgemeinverfügung aufheben, wenn rein mechanische Mittel der Glättegefahr nicht mehr genügen. Zuletzt geschehen im Winter 2025/26: wegen außergewöhnlich intensiven Wintergeschehens durften Anlieger und Stadtreinigung bis zum Ablauf des 21. Januar 2026 tausalzhaltige Mittel einsetzen.
Für Verträge bedeutet das zweierlei:
Der Regelfall bleibt salzfrei. Eine Ausnahme ist eine Ausnahme, kein Dauerzustand — und sie kommt von der Behörde, nicht vom Dienstleister.
Der Vertrag sollte den Fall kennen. Sinnvoll ist eine Klausel, die den Einsatz von Tausalz ausschließlich für die Dauer einer behördlichen Allgemeinverfügung erlaubt, mit gesonderter Abrechnung des Materials. Ohne Regelung entsteht Streit genau dann, wenn niemand Zeit dafür hat.
Woran Sie gutes Material erkennen
Für abstumpfende, salzfreie Streumittel vergibt das Umweltbundesamt den Blauen Engel (DE-UZ 13), aktuelle Ausgabe 2021. Die Kriterien lauten „salzfrei" und „schont Böden, Wasser und Pflanzen"; zertifiziert sind derzeit nur eine Handvoll Produkte. Das Zeichen ist kein Muss, aber ein schneller Filter, wenn Sie selbst einkaufen.
Fachlich ist der wichtigste Punkt der Schwermetallgehalt des Gesteins: Nach Einschätzung des Umweltbundesamts führt Splitt bei geringem Schwermetallgehalt kaum zu Beeinträchtigungen von Gewässern, Böden oder Vegetation. Umgekehrt heißt das: Billiges Material unbekannter Herkunft ist kein reines Preisthema.
Ehrlich bleiben sollte man an einer Stelle: Salzfrei ist nicht automatisch die bessere Ökobilanz. Das UBA weist darauf hin, dass der Primärenergiebedarf abstumpfender Mittel über dem von Taumitteln liegen kann — Gewinnung, Transport, Einsammeln und Reinigen zusammengerechnet. In Hamburg ist die Frage trotzdem entschieden: Auf dem Gehweg ist Salz schlicht nicht erlaubt.
Was ins Leistungsverzeichnis gehört
Fünf Angaben machen Angebote vergleichbar. Fehlt eine davon, vergleichen Sie Zahlen ohne gemeinsame Grundlage:
Streumittel und Körnung — „abstumpfendes Material" reicht nicht. Splitt 2–5 mm ist eine Angabe, „Streugut" ist keine.
Streubreite — der Meter ist die gesetzliche Untergrenze, nicht der Normalfall. Ein Angebot mit 1,20 m ist bei gleichem Quadratmeterpreis teurer und trotzdem womöglich das richtige.
Angesetzte Einsatzzahl — die Zahl, an der der Saisonpreis hängt. Ohne sie ist kein Preis prüfbar.
Durchgänge je Einsatz — einer oder zwei? Bei abstumpfenden Mitteln ist das der Unterschied zwischen Papier und Wirklichkeit.
Frühjahrsaufnahme — enthalten oder nicht, und wenn ja: einschließlich Entsorgung oder Wiederverwendung?
Zur Einordnung des Preises: Für ein Mehrfamilienhaus liegt der Hamburger Marktkorridor bei rund 400 bis 1.000 Euro netto je Saison, je nach Fläche, Treppen und Erschwernissen. Angebote deutlich darüber sind nicht automatisch unseriös — aber sie sollten erklären können, warum. Meist steckt der Unterschied in einer zu hoch angesetzten Einsatzzahl.
Übrigens: Winterdienst ist nach § 2 Nr. 8 BetrKV auf die Mieter umlagefähig, einschließlich der Bereitschaftspauschale. Nicht umlagefähig ist die Anschaffung eigener Geräte. Wer Reinigung, Winterdienst und Hausmeisterleistungen zusammen vergibt, sollte die Positionen im Vertrag getrennt ausweisen lassen — ein Pauschalpreis ohne Aufteilung ist in der Nebenkostenabrechnung angreifbar.
Reinzeit Gebäudeservice — Winterdienst in Hamburg
Wir streuen ausschließlich mit abstumpfenden Mitteln. Nicht als Umweltversprechen, sondern weil in Hamburg nichts anderes zulässig ist.
Was bei uns im Angebot steht, bevor Sie unterschreiben: die angesetzte Einsatzzahl, die Streubreite, das Material mit Körnung und die Frühjahrsaufnahme als eigene Position. Wir kalkulieren auf einen normalen Hamburger Winter, nicht auf den Ausnahmewinter — das macht das Angebot im ersten Moment unspektakulär und über die Saison ehrlich.
Jeder Einsatz und jeder Kontrollgang wird dokumentiert, mit Datum, Uhrzeit, Fläche, Mittel und Wetterlage. Diese Aufstellung bekommen Sie, ohne danach zu fragen.
Jetzt kostenlos anfragen: Telefon +49 1556 7084292 · info@reinzeit-reinigung.de · Mo–So 09:00–19:00 Uhr
Schicken Sie uns die laufenden Meter Gehweg, die Zahl der Treppen und die Adresse — Sie bekommen innerhalb von 4 Stunden ein Angebot mit offen ausgewiesener Einsatzzahl.
Häufige Fragen
Ist Streusalz in Hamburg wirklich komplett verboten?
Auf Gehwegen ja. § 31 Abs. 2 des Hamburgischen Wegegesetzes untersagt Tausalz und tausalzhaltige Mittel — für Anlieger ebenso wie für die Stadtreinigung. Auf Fahrbahnen wird weiterhin gesalzen. Nur die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende kann das Verbot befristet per Allgemeinverfügung aussetzen; zuletzt bis zum 21. Januar 2026.
Welches Streumittel ist das beste?
Für Gehwege in aller Regel Splitt. Er ist gebrochen und damit kantig, verzahnt sich mit der Eisschicht, verweht kaum und lässt sich nach Reinigung wiederverwenden. Sand ist billiger, muss aber deutlich häufiger nachgestreut werden. Blähton ist leicht und eignet sich gut für Balkone und empfindliche Beläge.
Wie viel Streugut brauche ich für eine Saison?
Als Faustzahl: 120 Gramm je Quadratmeter und Durchgang. Für 100 laufende Meter Gehweg bei einem Meter Streubreite sind das 12 Kilogramm je Durchgang. Bei 18 bis 20 Einsätzen und zwei Durchgängen je Einsatz kommen rund 480 Kilogramm je Saison zusammen.
Muss ich den Splitt im Frühjahr wieder aufnehmen?
Ja. Das Streugut muss bei längeren schnee- und eisfreien Wetterperioden oder zum Ende des Winters beseitigt werden. Wer die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung der Stadtreinigung nutzt, kann diese Aufgabe dorthin abgeben. Prüfen Sie, ob die Aufnahme in Ihrem Winterdienstvertrag enthalten ist — sie fehlt häufig.
Reicht Streuen, wenn die Fläche vereist ist?
Nicht immer. Lassen sich Eisflächen durch Streuen nicht ausreichend abstumpfen, müssen sie entfernt werden. Ein Vertrag sollte deshalb nicht nur das Streuen, sondern auch das Aufhacken und Abtragen von Eis abdecken.
Welche Körnung soll ich nehmen?
2–5 mm für den Regelbetrieb bei Schnee und festgetretener Altschneedecke; sie läuft auch durch die gängigen Tellerstreuer. 1–3 mm bei Eisglätte und gefrierendem Regen ohne Schnee, weil das feinere Korn die Fläche dichter abdeckt.
Quellen: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg, „Wie muss ich räumen?"; Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Hamburg, Allgemeinverfügung zum Einsatz von Tausalz (§ 71 Abs. 1 HWG); Umweltbundesamt, „Wie sind alternative Streumittel aus Umweltsicht zu bewerten?" und „Streumittel: Umweltschonend gegen Glätte ohne Salz"; Blauer Engel DE-UZ 13 „Streumittel", Ausgabe 2021; Klimareport Hamburg (BUKEA/DWD) zu Schneedeckentagen. Stand: 09.09.2026.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.



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