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Treppenhausreinigung in Hamburg: Was Hausverwaltungen wissen müssen

Autorenbild: Gülhan Kayalioglu
Gülhan Kayalioglu
11. Juni
6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Okt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten sind umlagefähig — nach § 2 Nr. 9 BetrKV als Gebäudereinigung, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht.

  • Nicht umlagefähig sind Instandhaltung, Verwaltung und die Anschaffung von Geräten. Wer das vermischt, bekommt die Position in der Abrechnung gekürzt.

  • Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt. Der Preis muss marktüblich sein — ein auffällig teurer Vertrag ist angreifbar, auch wenn er ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.

  • Der Turnus entscheidet über den Preis, nicht die Fläche allein. Häufiger reinigen senkt den Aufwand je Durchgang.

  • Das Treppenhaus ist zugleich Fluchtweg. Abgestellte Gegenstände sind kein Ordnungsthema, sondern ein Brandschutzthema.

  • Der Putzplan der Mieter ist nur auf dem Papier kostenlos. In der Praxis kostet er Verwaltungszeit und erzeugt Streit.


Kaum ein Thema erzeugt in der Hausverwaltung so verlässlich Beschwerden wie das Treppenhaus. Es ist der erste Eindruck für Mieter, Besucher und Kaufinteressenten — und gleichzeitig die Fläche, an der sich zeigt, ob eine Verwaltung ihre Objekte im Griff hat.


Dieser Beitrag klärt, was eine professionelle Treppenhausreinigung leisten muss, welche Kosten Sie umlegen können, was ausdrücklich nicht umlagefähig ist, und woran Sie ein Angebot erkennen, das rechnerisch aufgeht.


Was zur Treppenhausreinigung tatsächlich gehört

Der häufigste Grund für unvergleichbare Angebote ist ein fehlendes Leistungsverzeichnis. „Treppenhausreinigung" ist kein definierter Umfang.


Wöchentlich oder nach vereinbartem Turnus:

  • Treppenläufe und Podeste feucht reinigen

  • Handläufe und Geländer feucht abwischen

  • Eingangsbereich, Fußmatten, Windfang

  • Aufzugskabine: Boden, Spiegel, Bedientableau

  • Briefkastenanlage außen abwischen


Monatlich bis vierteljährlich:

  • Fensterflächen im Treppenhaus, innen

  • Handläufe und Geländer in voller Höhe, auch Zwischenräume

  • Beleuchtungskörper und Lichtschalter

  • Kellerabgänge und Nebenräume

  • Spinnweben in Ecken und an Decken


Halbjährlich bis jährlich:

  • Grundreinigung der Böden, je nach Belag mit Entschichtung

  • Fenster außen, soweit gefahrlos erreichbar

  • Müllstandsplatz gründlich


Ein Punkt, der oft fehlt: Wer räumt bei Bedarf ab, was im Treppenhaus abgestellt wird? Das ist keine Reinigungsleistung im engeren Sinn, aber es fällt an — und wenn es nicht geregelt ist, landet es bei der Verwaltung.


Umlagefähigkeit: was geht und was nicht

Die Kosten der Gebäudereinigung gehören nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten überhaupt vorsieht.


Umlagefähig sind die laufenden Kosten der Reinigung von Gemeinschaftsflächen: Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche, Aufzug, Zugänge.


Nicht umlagefähig sind:

  • Instandhaltung und Reparatur — Warum: Sache des Eigentümers, keine Betriebskosten

  • Verwaltungskosten — Warum: ausdrücklich ausgenommen

  • Anschaffung von Geräten und Maschinen — Warum: einmalige Investition, keine laufenden Kosten

  • Erstreinigung nach Bauarbeiten — Warum: keine wiederkehrende Leistung


Das Wirtschaftlichkeitsgebot verlangt, dass Sie sich bei der Vergabe an marktüblichen Preisen orientieren. Ein deutlich überteuerter Vertrag kann in der Abrechnung gekürzt werden, selbst wenn er formal korrekt zustande kam. Umgekehrt heißt das: Ein nachvollziehbares Leistungsverzeichnis mit klarem Turnus ist nicht nur Ordnung, sondern Ihre Absicherung gegenüber Einwendungen.


Angrenzende Positionen, die häufig verwechselt werden:

  • Winterdienst läuft nicht unter Nr. 9, sondern unter § 2 Nr. 8 (Straßenreinigung) — einschließlich der Bereitschaftspauschale

  • Gartenpflege unter § 2 Nr. 10

  • Hauswart unter § 2 Nr. 14, und dort nur der Anteil, der weder Instandhaltung noch Verwaltung ist


Wer einen Kombivertrag über Reinigung, Winterdienst und Hausmeister abschließt, sollte die Positionen im Vertrag getrennt ausweisen lassen. Ein Pauschalpreis ohne Aufteilung ist in der Nebenkostenabrechnung schwer zu verteidigen.


Nach welchem Schlüssel werden die Kosten verteilt?

Nach der Wohnfläche, wenn der Mietvertrag nichts anderes bestimmt (§ 556a Abs. 1 BGB). Eine Wohnung mit 80 m² trägt in einem Haus mit 800 m² Wohnfläche also ein Zehntel der Reinigungskosten. Wer nach Wohneinheiten oder nach Personen umlegen will, braucht dafür eine Vereinbarung im Mietvertrag.


Müssen Erdgeschossmieter mitzahlen?

Ja. Es kommt nicht darauf an, wie oft jemand das Treppenhaus tatsächlich benutzt, sondern darauf, dass er es mitbenutzen kann. Deshalb tragen auch Mieter im Erdgeschoss ihren Anteil an der Treppenhausreinigung. Anders kann es nur sein, wenn eine Wohnung einen eigenen Zugang hat und das Treppenhaus nach dem Mietvertrag gar nicht mitbenutzen darf.


Was kostet die Treppenhausreinigung je Wohnung und je Etage?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds nennt für die Gebäudereinigung im Abrechnungsjahr 2024 durchschnittlich 0,21 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat, bundesweit. Für eine Wohnung mit 70 m² sind das rund 14,70 Euro im Monat oder rund 176 Euro im Jahr. Der Wert ist ein Durchschnitt über alle Hausgrößen und Turnusse; ein Haus mit Aufzug, vielen Etagen oder zweimal wöchentlicher Reinigung liegt darüber.


Für Hamburg lässt sich der Preis auch je Etage greifen. Hamburger Anbieter nennen je Etage und Reinigung meist 10 bis 30 Euro netto. Ein Haus mit fünf Etagen und wöchentlicher Reinigung liegt damit bei etwa 215 bis 430 Euro netto im Monat, ein kleineres Haus mit drei Etagen und 14-täglicher Reinigung bei 60 bis 130 Euro. Je Mietpartei und Monat sind das in Hamburg häufig 20 bis 30 Euro. Das sind Marktbeobachtungen, keine Preise von uns — den Festpreis für Ihr Haus nennen wir nach einer kostenlosen Besichtigung.


Was den Preis bestimmt

Nicht die Quadratmeter allein. Die fünf Faktoren, die tatsächlich rechnen:

  1. Anzahl der Etagen und Treppenläufe. Treppen haben den niedrigsten Leistungswert aller Flächen — sie werden von Hand gereinigt und kosten je Quadratmeter ein Vielfaches eines Flurs.

  2. Turnus. Wöchentlich ist je Durchgang günstiger als monatlich, weil weniger Schmutz aufgebaut wird. Wer selten reinigen lässt, zahlt je Durchgang mehr.

  3. Bodenbelag. Naturstein, Terrazzo und geölte Hölzer brauchen eigene Verfahren und Mittel.

  4. Frequentierung. Ein Haus mit Gewerbeeinheit im Erdgeschoss verschmutzt anders als ein reines Wohnhaus.

  5. Zugang und Wege. Schlüsselübergabe, Aufzug, Wasseranschluss, Abstellmöglichkeit für Material.


Für die Angebotsprüfung: Verlangen Sie die kalkulierte Zeit je Durchgang. Fläche geteilt durch Leistungswert ergibt Stunden, Stunden mal Stundensatz ergibt den Preis. Ein Angebot, das diese Rechnung nicht offenlegt, ist nicht prüfbar — und das billigste ist dann selten das günstigste, sondern das mit den wenigsten Stunden.


Zur Einordnung: Seit Januar 2026 gilt in der Gebäudereinigung ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde in der Lohngruppe 1. Rechnet man Lohnnebenkosten, Anfahrt, Material, Versicherung und Verwaltung hinzu, liegt ein gesetzeskonform arbeitender Betrieb bei Vollkosten von etwa 27 bis 32 Euro je Stunde — vor Gewinn.


Das Treppenhaus ist auch ein Sicherheitsthema

Zwei Punkte, die in Reinigungsverträgen selten stehen, aber in der Verantwortung der Verwaltung liegen:


Fluchtweg. Abgestellte Kinderwagen, Schuhregale und Kartons im Treppenhaus sind kein Ordnungsproblem, sondern ein Brandschutzproblem. Wer regelmäßig im Haus ist, sieht das zuerst — deshalb gehört eine Meldepflicht des Dienstleisters in den Vertrag.


Rutschgefahr. Nasse Stufen nach der Reinigung sind eine Gefahrenquelle. Professionelle Dienstleister arbeiten nebelfeucht und stellen Warnschilder auf. Das klingt selbstverständlich, ist es in der Praxis nicht.


Dazu kommt die laufende Sichtkontrolle: defekte Beleuchtung, lose Handläufe, beschädigte Stufen. Ein Dienstleister, der das meldet statt daran vorbeizuwischen, spart Ihnen den nächsten Haftungsfall.


Putzplan oder Dienstleister?

Die Selbstreinigung durch die Mieter wirkt kostenlos. In der Praxis:

  • Ungleichmäßige Qualität — die Hälfte der Parteien hält sich nicht an den Plan

  • Streit im Haus, der bei der Verwaltung landet

  • Kein Verantwortlicher im Schadensfall

  • Nicht umlagefähig, weil keine Kosten entstehen — der Vorteil verpufft also auch buchhalterisch


Eine professionelle Reinigung kostet im Bundesdurchschnitt rund 15 Euro je Wohnung und Monat, ist umlagefähig und liefert ein konstantes Ergebnis, für das jemand geradesteht.


Wie Reinzeit Gebäudeservice Treppenhäuser betreut

Wir arbeiten mit festem Stammpersonal — dieselbe Kraft, dieselben Objekte. Das ist der Unterschied, der sich nach drei Monaten zeigt: Wer ein Haus kennt, sieht die defekte Lampe im zweiten Obergeschoss, bevor jemand anruft.


Was Sie bekommen:

  • Ein schriftliches Leistungsverzeichnis je Objekt mit Turnus je Tätigkeit — die Grundlage für Ihre Nebenkostenabrechnung

  • Die kalkulierte Zeit je Durchgang, offen ausgewiesen, damit Sie den Preis prüfen können

  • Meldung von Auffälligkeiten ohne Aufforderung: Beleuchtung, Handläufe, abgestellte Gegenstände im Fluchtweg

  • Kein Vertragszwang — wir überzeugen lieber jeden Monat neu


Auf Wunsch übernehmen wir Winterdienst und Hausmeisterleistungen im selben Objekt, dann aber mit getrennt ausgewiesenen Positionen, damit Ihre Abrechnung sauber bleibt.


Häufige Fragen

Sind die Kosten der Treppenhausreinigung umlagefähig?

Ja, nach § 2 Nr. 9 BetrKV als Kosten der Gebäudereinigung, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Nicht umlagefähig sind Instandhaltung, Verwaltungskosten und die Anschaffung von Geräten.


Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Üblich ist wöchentlich bei Wohnhäusern mit normaler Frequentierung, häufiger bei Gewerbeanteil oder hohem Publikumsverkehr, seltener bei kleinen Einheiten. Entscheidend ist, dass der Turnus im Leistungsverzeichnis steht.


Was kostet Treppenhausreinigung in Hamburg?

Im Bundesdurchschnitt 0,21 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat, für eine 70-m²-Wohnung also rund 15 Euro (Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024). In Hamburg nennen Anbieter je Etage und Reinigung meist 10 bis 30 Euro netto; ein Haus mit fünf Etagen und wöchentlicher Reinigung liegt damit bei etwa 215 bis 430 Euro netto im Monat. Für das einzelne Haus ergibt sich der Preis aus Etagenzahl, Turnus, Belag und Zugang — nicht aus der Fläche allein. Verlangen Sie die kalkulierte Zeit je Durchgang; damit lassen sich Angebote überhaupt erst vergleichen. Einen verbindlichen Festpreis nennen wir nach einer kostenlosen Besichtigung.


Dürfen Mieter zur Reinigung verpflichtet werden?

Eine Übertragung der Reinigungspflicht auf Mieter ist grundsätzlich möglich, braucht aber eine wirksame vertragliche Grundlage. In der Praxis führt sie regelmäßig zu Streit und zu ungleichmäßiger Qualität — und der Verwaltungsaufwand, den sie erzeugt, ist nicht umlagefähig.


Kann die Treppenhausreinigung nachträglich an eine Firma gehen?

Nicht einseitig, wenn die Mieter nach Mietvertrag oder Hausordnung selbst reinigen. Dann braucht der Vermieter ihre Zustimmung; ohne sie darf er die Kosten der Firma nicht über die Nebenkosten abrechnen (so mehrere Amtsgerichte, etwa AG Magdeburg, WuM 2002, 576). Reinigen einzelne Mietparteien nicht, muss er gegen diese vorgehen, statt das ganze Haus umzustellen.


Was passiert, wenn im Treppenhaus Gegenstände abgestellt werden?

Das ist ein Brandschutzthema, kein Ordnungsthema. Der Reinigungsdienstleister sollte solche Fälle melden; die Durchsetzung bleibt Sache der Verwaltung. Eine Meldepflicht gehört deshalb in den Vertrag.


Angebot für Ihr Objekt

Wir sehen uns das Haus an, nennen Etagenzahl, Fläche, Belag und die kalkulierte Zeit je Durchgang — und Sie bekommen ein Angebot, das Sie mit anderen vergleichen können. Kostenlose Besichtigung in Hamburg, Angebot innerhalb von 4 Stunden (Mo–So 9–19 Uhr).


Telefon +49 1556 7084292 · info@reinzeit-reinigung.de · Mo–So 09:00–19:00 Uhr


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